Professionelles Projektmanagement und Baustellenlogistik für komplexe Bauprojekte.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Bravo Projects Force UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Germany
Zuletzt aktualisiert: August 2026
1. Geltungsbereich und Geschäftskunden
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungs-, Koordinations-, Management- und operative Unterstützungsleistungen, die Bravo Projects Force UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erbringt. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen, angenommene Angebote und projektspezifische Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Bravo Projects Force einen Auftrag schriftlich annimmt, der Auftraggeber ein schriftliches Angebot annimmt oder beide Parteien eine projektspezifische Vereinbarung unterzeichnen. Websitebeschreibungen und Erstgespräche sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt wird.
3. Leistungsumfang
Leistungen, Arbeitsergebnisse, Verantwortlichkeiten, Annahmen, Schnittstellen, Zeitplan und Vergütung werden im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder Projektvereinbarung festgelegt. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt Bravo Projects Force projektspezifische Beratungs-, Koordinations- oder Unterstützungsleistungen und übernimmt keine Verantwortung für die Gesamtprojektabwicklung des Auftraggebers, dessen gesetzliche Pflichten oder Entscheidungen, die anderen Projektbeteiligten zugewiesen sind.
4. Änderungen des Leistungsumfangs
Gewünschte Änderungen und Zusatzleistungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Termine, Ressourcen und Vergütung bewertet. Sie werden erst verbindlich, wenn sie von den Parteien in Textform vereinbart oder auf dokumentierte Anweisung des Auftraggebers unter Berücksichtigung der damit verbundenen kaufmännischen Auswirkungen umgesetzt werden.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die für die Leistungserbringung angemessen erforderlichen Zugänge, Informationen, Unterlagen, Entscheidungen, Arbeitsbereiche und Ansprechpartner bereit. Er bleibt für Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen sowie für die Koordination nicht ausdrücklich Bravo Projects Force übertragener Pflichten verantwortlich.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers können Termine und Vergütung beeinflussen.
6. Personal und Nachunternehmer
Bravo Projects Force setzt für den vereinbarten Auftrag angemessen qualifiziertes Personal ein und kann geeignete Nachunternehmer oder Spezialisten einsetzen, soweit dies mit dem Vertrag vereinbar ist. Bravo Projects Force bleibt für seine vertraglichen Pflichten verantwortlich.
7. Projektsicherheit, Zutritt und Compliance
Jede Partei beachtet die für ihre Tätigkeiten geltenden gesetzlichen und projektspezifischen Anforderungen. Der Auftraggeber stellt relevante Baustellenregeln, Zutrittsanforderungen, Gefahren- und Notfallinformationen rechtzeitig bereit. Verantwortlichkeiten für Arbeitsschutz, Sicherheit oder SiGeKo werden nur übernommen, soweit sie im Vertrag ausdrücklich festgelegt und gesetzlich zulässig sind.
8. Vergütung und Zahlung
Honorare, Auslagen, anwendbare Sätze und Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
9. Termine und Verzögerungen
Projekttermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Jede Partei informiert die andere unverzüglich über Umstände, die die Leistung beeinflussen können. Fristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, Änderungen, höherer Gewalt oder Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Bravo Projects Force beruhen.
10. Prüfung der Arbeitsergebnisse
Der Auftraggeber prüft Berichte, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse innerhalb angemessener Frist und teilt Bravo Projects Force erkennbare wesentliche Mängel hinreichend konkret mit. Gesetzliche Rechte und projektspezifische Abnahmeverfahren bleiben unberührt.
11. Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt nicht öffentliche kaufmännische, technische und projektbezogene Informationen der anderen Partei vertraulich und verwendet sie ausschließlich für den Vertragszweck. Gesetzliche Offenlegungspflichten und gesondert vereinbarte Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben unberührt.
12. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber das nicht ausschließliche Recht, vollständig vergütete Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Projektzweck zu nutzen. Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Werkzeuge und allgemeines Know-how verbleiben beim jeweiligen Inhaber.
13. Haftung
Bravo Projects Force haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Weitergehende Beschränkungen oder projektspezifische Haftungsregelungen bedürfen einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen müssen die vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebene Form erfüllen.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach dem anwendbaren Datenschutzrecht und der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet. Projektspezifische Vereinbarungen zur Datenverarbeitung werden bei Bedarf gesondert getroffen.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, soweit gesetzlich zulässig. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit zulässig, Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform dokumentiert werden, sofern keine strengere Form vorgeschrieben ist. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.
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